Super, ihr habt den Hinweis zur Öffnung des Ausgangs gefunden:



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██║   ██║
╚██████╔╝
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Dies ist der Hinweis damit ihr das Lösungswort-Anagram, also die drei Blöcke, übersetzen und korrekt anordnen könnt! Googelt einfach den folgenden Begriff: "l337 sp34k", um zu verstehen was die  Textzeichen bedeuten. Wenn ihr die Blöcke aus den drei Kompetenz-Checks richtig angeordnet habt, habt ihr das Lösungswort für den Ausgang aus dem Escape-Room! Ihr braucht das Lösungswort nicht zu übersetzen sondern sollte es in der l337sp34k Variante eingeben.

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Foto: UHH

Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen Bachelor Bewegungswissenschaft

Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft im Haupt- und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach Sport in einem Lehramtsstudiengang bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:

  • a. Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung,
  • b. eine ärztliche Bescheinigung, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
  • c. der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
  • d. der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber),
  • e. der Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber),
  • f. der Nachweis der besonderen Bewegungsfähigkeit („Eignungsfeststellung“/ Eignungsprüfung) durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung. Sie dient der Feststellung der sportmotorischen Leistungsfähigkeit, die zur Teilnahme an diesem Studium erforderlich ist.

Die Nachweise a)-f) sind spätestens zur Immatrikulation vorzulegen. Der Nachweis b) darf nicht länger als 3 Monate, die Nachweise c)-f) dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Als Stichtag gilt jeweils der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres) zum Studiengang. Über die Vergleichbarkeit der Nachweise c)-e) entscheiden die Institutionen, die diese Bescheinigungen grundsätzlich ausstellen. In diesen Fällen sind Äquivalenzbescheinigungen der ausstellenden Institutionen als Nachweis bei der Immatrikulation vorzulegen. Allgemeine Informationen zur Bewerbung finden Sie hier!

Zugangsvoraussetzungen Bachelor Gesundheitswissenschaften

Für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Zusätzlich wird eine abgeschlossene Ausbildung im Berufsfeld Gesundheit (z.B. als Krankenschwester oder -pfleger, Arzthelfer/in) bzw. ein entsprechendes zwölfmonatiges Praktikum verlangt. Informationen hierzu finden Sie auch auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes für Lehramtsprüfungen (ZPLA).

Seit kurzem gibt es auch Zugangsmöglichkeiten für Bewerberinnen und Bewerber mit längerer Berufserfahrung, die kein Abitur besitzen. Auskünfte hierzu erteilt die Zentrale Studienberatung der Universität Hamburg. Die Termine für eine Gruppenberatung bzw. eine Studienorientierung für Berufstätige ohne Abitur finden Sie hier. Allgemeine Informationen zur Bewerbung befinden sich auf der Seite des Campus Center.